Fahrerschutz-Versicherung

Fahrerschutz-Versicherung | als Zusatzmodul zu KFZ-Haftpflicht

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein perfekter Zusatzbaustein der KFZ Police zur Absicherung des Fahrers im Fall eines Unfalls

Anders als die Fahrzeuginsassen ist der Fahrer eines KFZ nur selten ausreichend versichert, wenn es zu einem selbst verschuldeten Unfall kommt. Während die Mitfahrer Ansprüche an die KFZ-Haftpflicht des Halters richten können, kann der Fahrer einen eventuell eingetretenen körperlichen Schaden nur gegenüber einer privaten Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Dread-Disease Versicherung geltend machen.

Die Fahrerschutz Versicherung (FAU) könnte folgende Kosten übernehmen

  • Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z. B. von Haus-, Wohnung und Fahrzeug)
    Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente); Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
  • Im Todesfall > eine Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen-oder Waisenrente), ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige
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