Anhänger - Auflieger - Trailer günstig versichern
Anhänger und Auflieger unterschiedlicher Bauarten und Nutzlasten - Versicherung hier sofort vergleichen und versichern
Am 17.07.2020 vom Bund korrigiert nun haftet in erster Line das Zugfahrzeug und der Anhänger nur, wenn dieser den Schaden im eigentlichen Sinne verursacht hat!
Nach dem Anhängerurteil vom 27.10.2010 (BGH, Urteil vom 27. 10. 2010 - IV ZR 279/08) ist es nun Seitens der meisten Versicherer nun nicht mehr möglich einen Anhänger ohne einen eigenen Versicherungsschutz durch die Gegend fahren zu lassen. Die in dem Urteil gefällte Entscheidung sieht eine 50/50 Haftung von Anhänger und Zugfahrzeug im Schadensfall vor, was bei fehlendem Versicherungsschutz zu einer Unterdeckung von 50% führt.
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Wer seinen Anhänger versichern will sollte sich im Vorfeld überlegen, was er damit macht!
- Private Nutzung in Rahmen der Eigenutzung hinter dem im Antrag angegebenen Zugfahrzeug
- Gewerbliche Nutzung in Rahmen der Eigennutzung (Werkverkehr)
- Einsatz im Güterverkehr Güterbeförderung gegen entgelt, auch Umzüge (Güterverkehr)
- Landwirtschaftliche Nutzung als Nachläufer zu einer LOF-Zugmschine
- Einsatz als Selbstfahrervermietfahrzeug
Welche Risiken - Anhänger können über uns versichert werden!
- 581 Anhänger, Auflieger im Werk- und Privatverkehr (Transport eigener Güter)
- 591 Anhänger, Auflieger im gew. Güterverkehr (Transport fremder Güter) > nur bei bestehender Kundenverbindung!
- 532 Anhänger, Auflieger (Umzugsverkehr) > nur bei bestehender Kundenverbindung!
- 572 Selbstvermietanhänger Einzelrisiko oder Flotte > nur bei bestehender Kundenverbindung!
- 542 Anhänger/Auflieger in Sonderausführung > nur bei bestehender Kundenverbindung!
- 551 Anhänger zur landwirtschaftlichen Zugmaschinen > nur bei bestehender Kundenverbindung!