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AXA LKW-Versicherung | Lieferwagen & LKW gut versichern

LKW umfänglich bei der AXA KFZ-Versicherung versichern ▷ erfahren Sie hier mehr über die LKW Versicherungstarife der AXA

LKW, Lieferwagen Transporter oder Sattelzugmaschine im Rahmen der privaten Nutzung = Eigennutzung im Werkverkehr oder mit Einsatz in Güterverkehr über AXA in Einzelverträgen oder als Flotte versichern. Erfahren Sie hier mehr über die Versicherungsangebote der AXA KFZ-Versicherung.

Welche Produktvarianten werden von der AXA im Rahmen der Versicherung von LKW angeboten:

LKW Versicherung über AXA mobil komfort, hier sofort Preisvergleich für LKW bis und über 3,5t mit privater Nutzung oder im Werkverkehr durchführen. Folgende Fahrzeuge können über den Vergleichsrechner berechnet werden.
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FAQ AXA LKW-Versicherung*

Hinweispfeil

Informieren Sie sich hier vor den Abschluss einer AXA LKW-Versicherung, über die Leistungsinhalte der AXA KFZ-Versicherung AXA mobil komfoprt für den Bereich LKW bis 3,5t. im privat oder Werknahverkehr. Einfach die folgenden Links öffnen und schon Antworten auf Ihre Fragen erhalten!

LKW - Lieferwagen bis 3,5t über AXA im Werkverkehr versichern

Für Lieferwagen und LKW bis 3,5t mit Nutzung im Werkverkehr bietet die AXA über Ihre zwei KFZ-Tarife axa mobil kompakt und axa mobil komfort einen sehr hochwertigen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht und in der Kaskoversicherung.

Leistungkurzübersicht zur AXA LKW Versicherung bis 3,5t im Werkverkehr

Gibt es eine Zweitwagenregelung für LKW bis 3,5t bei der AXA

Bei der AXA gibt es in den Bedingungen eine umfängliche Beschreibung unter welchen Vorausetzungen eine Sondereinstunfung eines Zweitfahrzeugs erfolgt. Die Einstufung in SF 3, wenn bereits ein Vertrag für einen PKW oder LKW bis 3,5t im Werkverkehr besteht ist besonders interssant.

Weiteres finden Sie hier:

I.2.2 Sonderersteinstufungen

Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.

Zweitfahrzeug
a  Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist. Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht.


Fahrzeug des Ehepartners oder Lebenspartners
b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist. Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5. Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.


Führerscheinregelung
c  Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Firmenwagen
d  Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen. Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw

 

Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3

I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.
a  Für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw oder einen Lkw im Werkverkehr mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
b  Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens einem Jahr zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
c  Diese Regelung gilt für

  • Pkw mit gewerblicher Nutzung und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, wenn nur Personen ab einem Alter von 23 Jahren das Fahrzeug fahren.

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Juli 2020

Kann ich die Schadensfreiheitkasse von einem anderen KFZ übernehmen?

In der Regel ist die Übernahme der SF-Klasse aus anderen KFZ-Verträgen auf einen LKW bis 3,5t möglich geregelt wird das in den KFZ Bedingungen unter dem Punkt Fahrzeugruppe:

I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrzeuggruppe
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.


a Untere Fahrzeuggruppe:
Pkw, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Krankenwagen sowie Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk und Güterverkehr.


b Mittlere Fahrzeuggruppe:
Taxen, Mietwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Zugmaschinen im Werkverkehr, Lkw im Werkverkehr über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.


c Obere Fahrzeuggruppe:
Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Lkw über 3,5 t zulässigem
Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge außer Krankenwagen

 

Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung
I.6.2.2 Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen.

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Juli 2020

 

Können Sondereinstufungen von anderen Versicherern übernommen werden?

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand, werden Sondereinstufungen von Vorversicherern nicht übernommen!

Wie stuft der Versicherer einen LKW nach einem Schaden

SF-Klasse 1 HV - Schaden 2 HV - Schaden 3 HV - Schaden 1 VK - Schaden 2 VK - Schaden 3 VK - Schaden
SF 30 SF 13 SF 6 SF 2 SF 9 SF 2 SF 0
SF 20 SF 10 SF 4 SF 1 SF 6 SF 1 SF 0
SF 10 SF 4 SF 1 SF 0 SF 3 SF 1/2 SF M

 Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Juli 2020

Die umfangreiche Fuhrparklösung der AXA für mittelständige Betriebe

Informieren Sie sich hier über die Umfangreiche Versicherungslösung der AXA für den Fuhrpark mittelständiger Betriebe.

AXA Kleinflotte

Die AXA bietet mit Ihrem Kleinflottenmodel einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz für Kleinbetriebe und mittelständige Firmen. Unter dem Link finden sie Kurzinfos zur AXA Kleinflotten Versicherung.

Kleinflotte

  • Kleinflottenmodell für 3 bis 10 Fahrzeuge
  • Kalkulation nach Tarifmerkmalen und SF-Klassen
  • Weiche Tarifmerkmale: meistens keine Angabe nötig (z.B. Fahrerkreis, Fahreralter, Abstellplatz)
  • Abweichender Halter ist möglich
  • Die Fahrzeuge müssen als Betriebsausgabe anerkannt sein

Sondereinstufung in SF 3 Voraussetzungen:

  • ohne Übernahme eines Schadenverlauf ( = immer eine Ersteinstufung)
  • Bestehen mindestens einer Kfz-Haftpflichtversicherung in der SF-Klasse 3
  • Ausnahme: LKW im Güterverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 361) und Zugmaschinen/Sattelzugmaschinen im Güterverkehr (WKZ 411) -> hier muss die bereits vorhandene SF3 in einer dieser beiden WKZ bestehen

Wahl zwischen den Produktlinien mobil kompakt, mobil komfort und mobil komfort mit Premium-Schutz (bzw. Kraftfahrt standard)

 

Tarife & Leistungshighlights  mobil kompakt

  • Haftpflicht: Mallorca-Police (nur Europa)
  • Teilkasko:
    • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer Drogen/Diebstahl)
    • Neupreisentschädigung: 12 Monate
    • Kaufwertentschädigung: 12 Monate
    • Tierbisse aller Art
    • Tierbiss-Folgeschäden: bis 3.000 €
    • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
    • Dachlawinen
    • Sonderausstattung: bis 5.000 €
    • Verzicht auf den Abzug „neu für alt“: teilweise (nicht für Bereifung, bis 6 Jahre nach EZ)
  • Vollkasko:
    • GAP-Deckung für geleaste Fahrzeuge
    • Vandalismus
  • Optionale Bausteine:
    • Werkstattbindung
    • Schutzbrief
    • Rabattschutz

 

AXA Tarif mobil komfort

  • Leistungsupdategarantie
  • Haftpflicht:
    • Mallorca-Police (weltweit außer USA und Kanada)
    • Auslandsschadenschutz
    • Eigenschäden bis 100.000 €
  • Teilkasko:
    • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer Drogen/Diebstahl)
    • Neupreisentschädigung: 24 Monate
    • Kaufwertentschädigung: 24 Monate
    • Tierbisse aller Art
    • Tierbiss-Folgeschäden: unbegrenzt
    • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
    • Dachlawinen
    • Schlossaustauschkosten
    • Sonderausstattung: unbegrenzt
    • Verzicht auf den Abzug „neu für alt“
  • Vollkasko:
    • Allgefahrendeckung (inkl. BBB-Schäden für PKW)
    • Erhöhung des Wiederbeschaffungswertes um 10%
    • GAP-Deckung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge
    • Vandalismus
  • Optionale Bausteine:
    • Premium-Schutz:
      • Neupreisentschädigung: 36 Monate
      • Kaufwertentschädigung: 36 Monate
      • Smart-Repair: bis 200 € (SB: 50 €)
      • Autoinhalts-Schutz: bis 1.000 €
      • Wertminderung; bis zu 15% (ab 2.000 € Reparaturkosten)
      • Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
    • Werkstattbindung
    • Schutzbrief
    • Rabattschutz
    • BBB-Schäden (für LKW)

Versicherbare Wagnisse

  • PKW (WKZ 112)
  • Personenmietwagen (WKZ 140)
  • Taxi (WKZ 150)
  • LKW im Werkverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 251)
  • LKW im Werkverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 351)
  • LKW im Güterverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 261)
  • LKW im Güterverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 361)
  • Zugmaschine im Werknahverkehr (WKZ 401)
  • Zugmaschine / Sattelzugmaschine im Güterverkehr (WKZ 411)
  • landwirtschaftliche Zugmaschine (WKZ 451)
  • Anhänger zu landwirtschaftlichen Zugmaschinen (WKZ 551)
  • Anhänger / Auflieger im Werkverkehr (WKZ 581) Anhänger / Auflieger im Güterverkehr (WKZ 591)
  • Abschleppwagen bis 10 Tonnen (WKZ 701)
  • Leichenwagen (WKZ 709)

Adresse des Versicherers:

AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Tel.: 0800 3203205
Fax: 0800 3557035
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

https://www.axa.de/

* Änderungen und Fehler vorbehalten. Es gilt das Bedingungswerk AXA kompakt / AXA komfort zum Datum der Veröffenlichung dieser Seite. Beim Antragsabschluss gilt das gültige Bedingungswerk zum Abschlussdatum des Antrages! Dieses kann vom Veröffentlichsdatum dieser Seite 11.10.2020 abweichen!

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Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Tel.:  +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

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