BGV/BADISCHE VERSICHERUNGEN | Lieferwagen & LKW-Versicherung
LKW umfänglich bei der BGV KFZ-Versicherung versichern ▷ erfahren Sie hier mehr über die LKW Versicherungstarife der BGV
Lieferwagen, LKW oder Zugmaschine im Rahmen der privaten Nutzung = Eigennutzung im Werkverkehr über BGV in Einzelverträgen oder als Klein-Flotte versichern. Erfahren Sie hier mehr über die Versicherungsangebote der BGV KFZ-Versicherung.
Welche Produktvarianten werden von der BGV im Rahmen der Versicherung von LKW angeboten:
- Lieferwagen bis 3,5t im Werkverkehr
- LKW über 3,5t im Werkverkehr
- Sattelzugmsaschine im Werkverkehr
- Klein-Flottenversicherunng
FAQ BGV LKW-Versicherung*
Informieren Sie sich hier vor den Abschluss einer BGV LKW-Versicherung, über die Leistungsinhalte der BGV KFZ-Versicherung für den Bereich LKW bis 3,5t. im privat oder Werknahverkehr. Einfach die folgenden Links öffnen und schon Antworten auf Ihre Fragen erhalten!
LKW - Lieferwagen bis 3,5t über BGV im Werkverkehr versichern
Für Lieferwagen, LKW und Zugmaschinen mit Nutzung im Werkverkehr bietet die BGV über Ihren KFZ-Tarif einen preiswerten Versicherungsschutz mit üblichen Standartleistungen in der KFZ-Haftpflicht und in der Kaskoversicherung.
Leistungkurzübersicht zur BGV LKW Versicherung bis 3,5t im Werkverkehr
Gibt es eine Zweitwagenregelung für LKW bis 3,5t bei der BGV
Bei der AXA gibt es in den Bedingungen eine umfängliche Beschreibung unter welchen Vorausetzungen eine Sondereinstunfung eines Zweitfahrzeugs erfolgt. Die Einstufung in SF 3, wenn bereits ein Vertrag für einen PKW oder LKW bis 3,5t im Werkverkehr besteht ist besonders interssant.
Weiteres finden Sie hier:
- Verkaufsfahrzeuge - WKZ 739
Kann ich die Schadensfreiheitkasse von einem anderen KFZ übernehmen?
In der Regel ist die Übernahme der SF-Klasse aus anderen KFZ-Verträgen auf einen LKW bis 3,5t möglich geregelt wird das in den KFZ Bedingungen unter dem Punkt Fahrzeugruppe:
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrzeuggruppe
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
a Untere Fahrzeuggruppe:
Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Kranken- und Leichenwagen.
b Mittlere Fahrzeuggruppe:
Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im Werkverkehr.
c Obere Fahrzeuggruppe:
Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.
Eine Übertragung ist zudem möglich
- von einem Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse auf einen Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht),
- von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz).
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist eine Übertragung nur dann möglich, wenn auch das Ersatzfahrzeug eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist.
Gemeinsame übernahme des Schadenverlaufs in der KFZ-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung
I.6.2.2 Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung
aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen
Quelle: AllgemeIne BedIngungen für dIe KFZ-VersIcherung (akb 2019) BGV Stand 1. JulI 2020
Können Sondereinstufungen von anderen Versicherern übernommen werden?
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Rückstufung im Schadensfall
Die umfangreiche Fuhrparklösung der BGV für mittelständige Betriebe
Informieren Sie sich hier über die Umfangreiche Versicherungslösung der BGV für den Fuhrpark mittelständiger Betriebe.
BGV Kleinflottentarif
Die BGV bietet mit Ihrem Kleinflottenmodel einen Versicherungsschutz für Kleinbetriebe und mittelständige Firmen.
Der BGV Kleinflottentarif bieter für den Fuhrpark von kleinen und mittelständischen Betieben folgende Vorteil.
Versichert werden können ausschließlich im Werkverkehr genutzet Kraftfahrzeuge der Zulassungsart:
- PKW = Personenkraftwagen
- Lieferwagen (LKW bis 3,5t)
- LKW
- Zugmschinen
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger
Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis von Stückkostenprämien:
- Beiträge werden ermittelt nach:
- nach Fahrzeugart,
- Motorleistung KW,
- dem gewähltem Versicherungsschutz(Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, Schutzbrief)
- und der Flottenbeitragsklasse
Was passiert im Schadensfall mit dem Beitrag:
- Ändert sich nach einem Schaden die Schadenquote bzw. die Flottenbeitragsklasse wird die ganze Flotte angepasst
Schadensfreiheitsklasse vom Vorversicherer werden im Hindergrund weitergeführt!
Adresse des Versicherers:
BGV-Versicherung AG
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721-660-0
Fax: 0721-660-1688
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.bgv.de
* Änderungen und Fehler vorbehalten. Es gilt das Bedingungswerk BGV zum Datum der Veröffenlichung dieser Seite. Beim Antragsabschluss gilt das gültige Bedingungswerk zum Abschlussdatum des Antrages! Dieses kann vom Veröffentlichsdatum dieser Seite 11.10.2020 abweichen!