Abweichender Halter bei der LKW oder Lieferwagen Versicherung
Andere Fahrzeughalter also vom Versicherungsnehmer abweichende Halter haben oft Einfluss auf die LKW Versicherungsprämie!
Interessant ist die rechtliche Stellung des Fahrzeughalters im Bereich des Zulassungsrechtes. Hier besteht scheinbar eine andere Definition zum Halter eines KFZ, als zum BGB(bürgerlichen Gesetzbuch) nach diesem würde wohl kaum ein Mensch freiwillig Halter eines fremden KFZ werden, wenn er wüsste welchen Pflichten und welcher Haftung er sich mit dem Entschluss aussetzt. Dem Grunde nach müsste er hier für den Versicherungsschutz des LKW - Lieferwagens sorgen und bekommt erster mit, wenn es mal ein Knöllchen gibt oder wenn ein Geschädigter an Ihn mit einer Schadensersatzforderung herantritt, welche Haftung er mit seiner Entscheidung übernommen hat. Wer also für einen Bekannten die Halterschaft eines KFZ übernimmt, sollte sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen und vielleicht sogar eine Rechtsschutzversicherung abschließen, damit man vor den finanziellen Folgen eines möglichen Rechtsstreites geschützt ist.
Pflichten des Fahrzeughalters - KFZ-Halters
- Besorgung des notwendigen Haftpflicht-Versicherungsschutzes - inkl. Beitragshaftung
- Meldung von technischen Veränderungen am KFZ
- Fahrzeugvorstellung bei der Hauptuntersuchung
- Mitteilung von Wohnortwechseln
- Pflicht zur Zahlung der KFZ-Steuer
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Weiter Infos zur abweichenden Haltern:
Informieren Sie sich hier über das Thema abweichender Halter bei der KFZ-Versicherung für LKW, Transporter und Lieferwagen im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr. Mögliche Haltereingaben im Vergleichsprogramm für LKW Versicherungen Mögliche Folgen für den Peis der LKW Versicherung
Mögliche Fahrzeughaltereinstellungen im Vergleichsrechner für LKW Versicherungen
Bitte prüfen Sie genau die gesetzlichen Pflichten des Fahrzeughalters bevor Sie eine Halterschaft übernehmen!
- Versicherungsnehmer (VN) - Grundeinstellung der VN ist auch der LKW Halter
- Ehepartner des VNs in häuslicher Gemeinschaft - bei vielen Gesellschaften ohne Zuschlag
- Lebenspartner des VNs in häuslicher Gemeinschaft - bei vielen Gesellschaften ohne Zuschlag
- Ehe-/Lebenspartner (abw. Anschrift) - Zuschlag möglich
- Behindertes Kind
- Behindertes Elternteil
- Kind in häuslicher Gemeinschaft - Zuschlag möglich
- Elternteil in häuslicher Gemeinschaft - Zuschlag möglich
- Verwandte 1. Grades - Zuschlag möglich
- andere Personen in häuslicher Gemeinschaft des Versicherungsnehmers
- Firmeninhaber - Zuschlag möglich
- Geschäftsführer - Zuschlag möglich
- Firma des VNs - Zuschlag möglich
- Mitarbeiter des VNs - Zuschlag möglich
- Arbeitgeber des VNs - Zuschlag möglich
- Leasinggeber des VNs - Zuschlag möglich
- Werkstattangehöriger eines Autoherstellers
- Werkstattangehöriger eines Autoimporteurs
- Automobilhersteller/-händler
- andere - Zuschlag möglich
Nützliche Zusatzpolicen zur Versicherung von LKW bis 3,5t im Werkverkehr
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