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Einzugsgebiet: Das Fahrgebiet hat Einfluss auf die KFZ-Prämie

Das Fahrgebiet auch Einzugsgebiet genannt, hat eine Einfluss auf die zu zahlende Versicherungsprämie bei der LKW-Versicherung

Das Fahrgebiet - Einzugsgebiet hat einen Einfluss auf die Versicherungsprämie bei der Versicherung von LKW. Nun muss man aber nicht glauben, dass die Nutzung eines LKW im Nahverkehr erheblich billiger ist, als der Einsatz im Fernverkehr in Deutschland. Im Rahmen eins einheitlichen Europas ist es bei vielen KFZ-Versicherern sogar unerheblich ob das Fahrzeug im Nahverkehr oder im Fernverkehr - EU eingesetzt wird. Bei der Berechnung erscheint in der Regel dasselbe Ergebnis!

Was man in jedem Fall beachten muss:

Der KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz, gilt nur in den in der Police und der "grünen Karte" eingetragenen Länder, für Staaten die nicht genannt sind, kann in der Regel bei der Einreise eine entstrechende Haftpflichtdeckung für das jeweilige Land direkt an der Grenze beantragt werden. Die Kaskodeckung ist in der Regel in Ländern die nicht in der Police genannt sind nicht vorhanden. >>> Vor derReise in andere Länder lohnt es sich mit dem Versicherer Rücksprache zu halten, manchmal ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich!

 

Über das Musterkündigungsformular künnen Sie sich einen Überblick über den Ihnhalt einer Kündigung für eine KFZ-Versicherung machen. Wichtig ist, das die Kündigung unterschrieben per Post an den Versicherer geschickt wird. Werden Weg des Einschreibens wählt hat hier die Möglichkeit die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, als Übergabeeinschreiben oder als Einwurfeinschreiben an seine Versicherung zu senden.

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