Mögliche Folgen des Widerrufes einer KFZ-Versicherung
Ein Widerruf einer KFZ-Versicherung für einen LKW nach Nutzung einer EVB bleibt meist nicht ohne Folgen
Wer kennt das nicht, da kauft man sich eine KFZ und möchte dieses schnellstmöglich zulassen. Immerhin soll das teurer Gefährt auch schnell gefahren werden. Ergo rennen viele ins nächste Versicherungsbüro oder rufen schnell mal den Versicherer Ihrer Wahl an und verlangen die Herausgabe einer EVB. Natürlich gibt das Versicherungsunternehmen Ihnen gerne eine Elektronische VersicherungsBestätigung für ihr neues Fahrzeug immerhin, will man den Kunden ja nicht verlieren. Aber dann nach der Zulassung kommt die böse Überraschung, wenn dann die erste Beitragsrechnung kommt, denn was viele nicht gemacht haben ist den Versicherer nach dem Preis zu Fragen, schließlich kann man im Nachhinein noch die Versicherung widerrufen und zu einem anderen günstigeren Versicherer wechseln! Oder nicht?
Das Zauberwort heißt: Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Darum gilt - erst vergleichen, dann versichern und nicht erst die EVB nutzen und dann mal sehen was kommt!
Wer die Wahl seines Versicherers bereut, weil der Beitrag für den LKW dann doch plötzlich anders ist als zunächst erwartet, muss damit rechnen, dass der EVB ausgebende Versicherer für den Zeitraum zwischen Widerruf (Umdeckung des LKW = Übermittlung einer neuen EVB an die Zulassungsstelle) und der Zulassung des KFZ eine Prämie für den vorläufigen Versicherungsschutz erhebt. Und das tut er oft nicht unter Nutzung eines möglicher Weise vorhandenen SFR sondern nach einem in den Bedingungen geregelten Beitragssatzes.

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