Auslandsschadenschutz: Differenzhaftung bei Auslandsunfall
Die Auslandsschadenschutz Deckung tritt ein, wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nach einen Schaden nur landesüblich haftet!
Genau wie in Deutschlang gilt in den meisten anderen Ländern eine KFZ Haftpflichtversicherungspflicht. Nur dumm das im Bereich der Höchstentschädigungssummen nach einem KFZ Haftpflichtschaden weder in der Haftung für Sachschäden noch in der Deckung für Personenschäden eine Einheitlichen Regelungen besteht. So kann es sein, dass man als Geschädigter im Ausland auf einem großen Teilen seines Schadens sitzen bleibt.
Die Aufgabe der Auslandsschadensschutz-Versicherung ist es den Versicherungsnehmer so zu stellen als wäre der Unfall in Deutschland passiert.
Kurzinfos zur Auslandsschadens Versicherung?
- Geltung nur bei Unfällen im Ausland
- Anspruchsteller können sein:
- Versicherungsnehmer
- Alle Berechtigten Fahrzeuginsassen
- Halter, Eigentümer des KFZ
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