Übernahme des Schadensverlaufes - SFR von einem Dritten bei LKW
Welche Versicherer akzeptieren eine Übernahme eines Schadensverlaufes - SFR von anderen Personen - Dritten bei LKW bis 3,5t
Ein immer wieder heiß diskutierten Thema in unserem täglichen LKW Versicherungsgeschäft ist die Übernahme von Schadensfreiheitsklassen von anderen Personen - Dritten die nicht im direkten Verwandtschaftsverhältnis - also dem ersten Grades zum SFR-Berechtigten stehen.
In der Regel können schadenfreie Jahre, von folgenden Personen übernommen werden:
- Ehepartner, Kind - Verwandschaftsverhältnis des ersten Grades
- Vereinzelt auch von Personen nach § 1589 BGB
- Vom Arbeitgeber

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